Zum 1. Mai 2010 ist das neue Archivgesetz in Kraft getreten.
Mit Blick auf die umfassenden rechtlichen Vorgaben, die zudem als unbestimmte Rechtsbegriffe voll kommunalaufsichtsrechtlich überprüfbar sind, stellt sich die Frage, ob das Archivwesen beim Märkischen Kreis ausreichend ausgebaut ist.
Wir befürchten eine weitere personelle oder sächliche Ausweitung, die mit Blick auf die desolaten Kreisfinanzen als äußerst unglücklich angesehen werden müsste.
Als weitere Frage drängt sich auf, ob zur Kosteneindämmung mit den kreisangehörigen Kommunen bereits Vereinbarungen über eine interkommunale Zusammenarbeit angedacht sind. Wenn ja, mit welchen Kommunen soll diese Kooperation eingegangen werden und wie weit sind die Gespräche gediehen?