Die UWG Kreistagsfraktion Märkischer Kreis bringt einen Antrag in den kommenden Kreisausschuss und Kreistag ein, der sich mit der Senkung der allgemeinen Kreisumlage für die kreisangehörigen Kommunen befasst. Hiernach sollen, nach Meinung der Wählergemeinschaft, 10 Millionen Euro zusätzlich aus der Ausgleichsrücklage des Märkischen Kreises verwendet werden, um die Kreisumlage für die Kommunen zu senken. Weiterhin möchte die UWG-Kreistagsfraktion diese Ausgleichsrücklage künftig auf maximal 2 % der Bilanzsumme festsetzen und jegliche mögliche Jahresüberschüsse des Kreises vollständig zur Senkung der Kreisumlage nutzen.
Die allgemeine Kreisumlage soll nach ersten Schätzungen dieses Jahr um ca. 48 Millionen Euro auf ca. 341 Millionen Euro steigen. Die Mehrbelastungen treffen die kreisangehörigen Kommunen, die bereits heute finanziell zu kämpfen haben und teilweise gefährdet sind, in das Haushaltssicherungskonzept abzurutschen. Die Folgen in den Kommunen können weiter aufgeschobener Sanierungsstau, Streichung von freiwilligen Leistungen oder schlimmstenfalls Steuererhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger bedeuten. Deshalb ist es nach Meinung der Wählergemeinschaft notwendig, diese Mehraufwendungen für die Kommunen weiter zu senken. Weiterhin kritisieren die Kommunen seit mehreren Jahren, dass sich der Kreis durch die Verwendung eigener Jahresüberschüsse eine Ausgleichsrücklage von zeitweise über 40 Millionen Euro aufgebaut hat, anstatt die Gelder vollständig zur Senkung der Kreisumlage zu verwenden und somit die Kommunen zu beteiligen. Zwar werden dieses Jahr nach Anregung der Verwaltung 20 Millionen Euro zur Senkung der allgemeinen Kreisumlage hieraus verwendet, was die UWG ausdrücklich begrüßt, es verbleiben aber weiterhin über 20 Millionen Euro in der Ausgleichsrücklage. Deshalb möchte die UWG-Kreistagsfraktion weitere 10 Millionen Euro aus der Ausgleichsrücklage verwenden, um die Mehrbelastungen für die Städte und Gemeinden zu reduzieren. Diese 10 Millionen Euro ergeben sich aus der Differenz der tatsächlich geplanten Ausgleichsrücklage und einer Begrenzung dieser auf 2 Prozent der Bilanzsumme des Kreises. Weiterhin fordert die UWG, diese Reserven auf maximal 2 % der Bilanzsumme festzusetzen (Stand Bilanz 31.12.2022 wären dies ca. 12 Millionen Euro) und jegliche Jahresüberschüsse in Zukunft vollständig zur Senkung der Kreisumlage zu verwenden. Diese Selbstverpflichtung wäre, nach Meinung der UWG, ein wichtiges Zeichen der Unterstützung für die Kommunen im Märkischen Kreis. Da in den kommenden Jahren mit weiter steigenden Aufwendungen im Kreis zu rechnen ist, bedarf es nach Meinung der UWG-Fraktion jedoch einer gewissen Ausgleichsrücklage, um Mehraufwendungen auch die nächsten Jahre zumindest etwas für die kreisangehörigen Kommunen abzufedern.