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Bauausschuss: Behindertengerechter Zugang zur Burg -

Walter Gertitschke: "Vorab: Es ist uns klar, dass die Burg als Verteidigungsbau konzipiert ist. Es ist uns bewusst, dass sie selbstverständlich nicht komplett in einen barrierefreien Zustand versetzt werden kann. Das haben wir bereits in unserem ursprünglichen Antrag bedacht..."

Walter Gertitschke zu Möglichkeiten des behindertengerechten Zugangs zur Burg Altena:

"Vorab:
Es ist uns klar, dass die Burg als Verteidigungsbau konzipiert ist. Es ist uns bewusst, dass sie selbstverständlich nicht komplett in einen barrierefreien Zustand versetzt werden kann. Das haben wir bereits in unserem ursprünglichen Antrag bedacht.
Mit Blick auf die demographische Entwicklung wird aber deutlich, dass zukünftig die Schaffung von barrierefreien Zugängen für Freizeitaktivitäten bedeutsamer wird, will man auch nur die derzeitigen Besucherzahlen halten!
Des Weiteren gilt der Begriff der Inklusion eben nicht nur für die Schulen, sondern für Teilhabe in allen Lebensbereichen.
Diese zwei Aspekte müssen berücksichtigt werden.
Wir haben nicht gefordert, die Burg abzureißen und „flach“ wieder aufzubauen, wir wollen die Verwaltung binden zu eruieren, wie (auch anlassbezogen, wenn beispielsweise Feste geplant werden) alters- und behindertengerechte Zugänge geschaffen werden können.  
Wie ist es zum Beispiel mit einer regelmäßigen Zusammenarbeit mit dem Paritätischen Verband, dem Reichsbund oder anderen Interessenvereinigungen mit anerkannt hohem Fachwissen?
Im Übrigen ist es uns besonders wichtig, dass Einladungen/Plakate usw. explizit auf diese spezielle Zugangsmöglichkeit hinweisen.
Behinderte Menschen und ihre Angehörigen fühlen sich sonst nicht eingeladen. Sie müssen bereits vorab positiv wissen, dass der Zugang möglich ist, die bloße Wahrscheinlichkeit nach dem Motto „wird schon irgendwie gehen“ genügt nicht!
Dies als Erläuterungen vorab. Nun zur Vorlage:
Lassen Sie mich folgendes Ergebnis festhalten: Der obere Burghof und die Toiletten sind barrierefrei erreichbar. Und das war’s!
Ihr Argument: Der Denkmalschutz und die drohende Rückzahlung von Fördergeldern
Zum Denkmalschutz: Was ich in dieser Drucksache geradezu schmerzlich vermisse, ist eine Diskussion mit den Denkmalbehörden. Die UN-Konvention gibt uns die Inklusion nicht als hehres Ziel, sondern als verbindliche Aufgabe!
Stehen der Erfüllung einer Aufgabe andere Gesetze entgegen, so muss eines der Gesetze ausgelegt oder angepasst werden. Was sagt denn die Denkmalbehörde zur Realisierung der Inklusion auf der Burg?
Genau so schmerzlich vermisse ich eine Diskussion bei Fördergeldern, hier beispielsweise zum Pflaster. Ist die Verwaltung überhaupt in Dialog mit dem Fördermittelgeber getreten? Ist überhaupt eine so große bauliche Veränderung vonnöten, die eine Rückforderung befürchten lässt?
Auch hierzu kein Wort in der Drucksache. Wurden entsprechende Gespräche bislang überhaupt geführt?
Die Ausführungen in der Vorlage reichen uns nicht!
Hier geht es nach dem Motto: Wer nicht will, findet Gründe!
Abschließendes Fazit:
Auch wenn wir nicht mehr Betreiber des Burgaufzuges sind: Ihre Darlegung stützt nur unsere Auffassung, dass es sich beim Burgaufzug um Steuerverschwendung handelt. Ein Aufzug, der mangels Erlebnismöglichkeit am Ziel letztlich nur für mobile Menschen interessant ist, ist in Zeiten abnehmender Bevölkerung, alternder Bevölkerung und stetiger Zunahme von Behinderungen unterschiedlichster Art ein Schildbürgerstreich.
Und damit nicht bürgerfreundlich!"

Walter Gertitschke

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