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Alte Wasserrechte in Gefahr -

Die UWG- Kreistagsfraktion MK weist darauf hin, dass alte Wasserrechte zu verfallen drohen. Der Grund hierfür liegt in einer Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes. In der Neufassung des § 21 WHG ist eine Frist gesetzt, die für alle Inhaber alter Wasserrechte von Bedeutung ist. Die Rechte müssen bis zum 22. Februar 2013 bei der zuständigen Behörde zur Eintragung in das Wasserbuch angemeldet sein, anderenfalls verfallen diese automatisch.

Diese Änderung ist leider kaum bekannt und wurde bisher auch nicht ausreichend kommuniziert.
Die UWG fordert daher alle Inhaber von alten Wasserrechten auf zu überprüfen, ob Ihre Rechte bereits im neuen Wasserbuch eingetragen sind. Zuständig hierfür ist das Dezernat 54 bei der Bezirksregierung Arnsberg (02931/82-2682).

Die UWG unterstützt die Wasserkraft als Technologie mit dem geringsten Emissionsausstoß und der längsten Nutzungsdauer. Damit ist sie eine umweltfreundliche Alternative und ein wichtiges Element der regenerativen Energien.
Durch die mangelnde Information wird dagegen die Förderung der Wasserkraft im Märkischen Kreis unterlaufen.

Aus diesem Grunde hat die UWG- Kreistagsfraktion den Landrat zusätzlich aufgefordert, mit geeigneten Maßnahmen die betreffenden Personenkreise zu informieren.

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