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Standardreduzierung bei Pflichtaufgaben -

In Ihrer Antwort auf das Begleitschreiben zur Haushaltsicherung an Herrn RP Bollermann vom 9. Juli 2013 haben Sie dargelegt, dass seit Anfang 2013 eine weitere Runde der Aufgabenkritik durch die Kämmerei durchgeführt wird. Wir beantragen bereits für den Kreisausschuss vor Einbringung des Haushaltes über die Ergebnisse zu berichten.

Für die Sitzung des Kreisausschusses am 19.09.2013 beantragen wir den Tagesordnungspunkt „Aufgabenkritik bei den Pflichtaufgaben“ auf die Tagesordnung zu nehmen und entsprechend den u.g. Fragestellung zu berichten.

Begründung:
Gemäß § 75 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Der Märkische Kreis hat wegen der Verfehlung dieses Zieles ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt.
Leider sind bislang alle Bemühungen gescheitert, den Kreishaushalt ohne weitere Erhöhung der allgemeinen Kreisumlage aus der Haushaltssicherung zu führen. Dies hat seinen Grund neben den sinkenden Schlüsselzuweisungen auch in dem ständigen  Aufgabenzuwachs durch Landes- und Bundesgesetze, ohne dass eine entsprechende  Ausstattung mit finanziellen Mitteln erfolgt.

Freiwillige Leistungen wurden durch die Aufgabenkritik in der Vergangenheit mehrfach überprüft und bis auf ein Minimum reduziert. Diese stehen in den Haushaltsplan-beratungen ohnehin wiederholt auf dem Prüfstand.

Für ein Gegensteuern verbleiben auf der Ausgabenseite daher nur die Möglichkeit Standards bei den Pflichtaufgaben zu senken.
Dies sieht auch das Gesetz vor: auch die Kommunalverbände müssen gemäß § 75 GO NW Standards bei sinkender Leistungskraft soweit möglich den finanziellen Rahmenbedingungen anpassen.

In Ihrer Antwort auf das Begleitschreiben zur Haushaltsicherung an Herrn RP Bollermann vom 9. Juli 2013 haben Sie dargelegt, dass seit Anfang 2013 eine weitere Runde der Aufgabenkritik durch die Kämmerei durchgeführt wird.
Es ist sinnvoll, dass sich der Kreistag nicht erst mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2014 mit dieser Thematik befasst. Um die Auswertung sachgerecht im Rahmen der Haushaltsplanberatung bearbeiten zu können, beantragen wir bereits für den Kreisausschuss vor Einbringung des Haushaltes über die Ergebnisse zu berichten.

Wir bitten dabei ausdrücklich darum, dass die untersuchten Produkte einzeln dargestellt und Aussagen getroffen werden,  in welchem Umfang Einsparungen durch Senkung der Standards bei der Durchführung von Pflichtaufgaben zumindest mittelfristig erzielt werden können.

Hiervon unberührt ist natürlich die Darstellung zur Evaluierung des Haushalts-sicherungskonzeptes im Vorbericht des Haushaltsplanentwurfs.

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