Stellenplan bei der Kreisverwaltung -
Die Gemeindeprüfungsanstalt sieht im Jugendamt MK einen zusätzlichen Personalbedarf von 2,2 Stellen. Die gute Arbeit im Jugendamt ist gefährdet, wenn die MitabeiterInnen ständig unter Überbelastung arbeiten müssen. Wir bitten daher um eine tragfähige Begründung, warum die Behördenleitung hier keinen weiteren Stellenbedarf sieht. Die Verschärfung des Waffenrechts bringt eine neue Aufgabe. Die Einführung eines nationalen Waffenregisters. Hier fehlt eine Begründung, warum trotzdem eine Stellenausweitung bei der Polizei nicht angedacht ist.
Der Stellenplan im Haushaltsplanentwurf wirft für uns zwei Fragen auf.
1. Aus dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt 2011 ergibt sich eine erheblich höhere Fallzahlenbelastung pro MitarbeiterIn, als in der Sollvorgabe vorgesehen (durchschnittlich 140 Fälle je MitarbeiterIn).
So kommt die GPA auf einen zusätzlichen Personalbedarf von 2,2 Stellen. Ein Ausgleich innerhalb des Jugendamtes ist auch nicht möglich da die bestehende Stellenanzahl bei allen Jugendamts-Aufgaben unter der Sollvorgabe der GPA liegt.
Gerade im Jugendamt wurden in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, um Strukturen aufzubauen, die eine qualitativ hochwertige Einzelfallbearbeitung ermöglichen. Als weiterer positiver Effekt zeigt sich, dass der Zuschussbedarf im Jugendamtsbereich deutlich gesenkt werden konnte.
Diese gute Entwicklung sehen wir gefährdet, wenn –wie die GPA festgestellt hat- die MitabeiterInnen ständig unter Überbelastung arbeiten müssen.
Wir bitten daher um eine tragfähige Begründung, warum die Behördenleitung hier keinen weiteren Stellenbedarf sieht.
2. Die Verschärfung des Waffenrechts bringt eine neue Aufgabe: Die Einführung eines nationalen Waffenregisters, das bis 2017 abgeschlossen sein muss. Gleichzeitig sollen wegen der tragischen Amokläufe in der jüngeren Vergangenheit Waffenbesitzer stärker kontrolliert werden. Dass diese Vorfälle auch uns jederzeit treffen können, hat sich jüngst in Lüdenscheid gezeigt.
Wie beide Aufgaben befriedigend nebeneinander auf nur einer Stelle erledigt werden können, ist für uns ohne weitere Erläuterung nicht nachvollziehbar. Wir bitten daher um Ergänzung.
Wegen der Notwendigkeit Ihre Antwort noch vor dem Kreisausschuss in einer Fraktionssitzung zu beraten, bitten wir um schriftliche Antwort bis zum 27.02.1013.
Vielen Dank.