Umstellung auf SEPA -
Die Umstellung auf SEPA bedeutet für Unternehmen und damit auch für die Kommunen einen erheblichen Aufwand mit sich. Die UWG fragt den Landrat, ob die Kreisverwaltung alle Vorbereitungen für einen reibungslosen Übergang auf das neue System getroffen hat.
Umstellung auf SEPA
Zum 1. Februar 2014 verlieren unsere bekannten Bankleitzahlen und Kontonummern ihre Gültigkeit. Der gesamte Zahlungsverkehr, sowohl der in- als auch der ausländische, wird mit dem sogenannten SEPA-System zusammengeführt.
Hinsichtlich der Lastschriften gibt es mit der Einführung des SEPA-Verfahrens eine Differenzierung in Privatlastschriften und solchen im Firmen- und Behördenverkehr.
Während Privatlastschriften innerhalb einer Frist von 8 Wochen zurückgegeben werden können, entfällt im Firmenlastschriftverfahren diese Rückgabemöglichkeit.
Der in der EU-Verordnung festgesetzte Zeitrahmen bis zur Umstellung ist kurz. Die reibungslose Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren erfordert erheblichen Aufwand.
Vielfach ist die bisher genutzte Haushalts- und Kassensoftware noch nicht SEPA-fähig. Die Umstellung der Datenverarbeitung ist für die einzelne Kommune mit einer Vielzahl von Fachanwendungen ein lang andauernder Prozess, der entsprechende Personal- und Finanzkapazitäten beansprucht.
Erschwert wurde der Umstellungsprozess auch dadurch, dass erst nach Veröffentlichung der konkreten Regelungsinhalte der EU-Verordnung die Vorbereitungen in den Verwaltungen beginnen konnten.
Aus diesen Gründen werden Sie gebeten, über den aktuellen Sachstand zur SEPA-Umstellung zu berichten. Gerne kann die Information mündlich im nächsten Kreisausschuss (19.09.2013) oder schriftlich, sofern Sie dies als effizienter erachten, erfolgen.