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Bildungs- und Teilhabepaket -

Das Bundesgesetz zum Bildungs- und Telhabegesetz schafft eine ernorme Bürokratie. Es beginnt damit, dass mehrseitige Formulare ausgefüllt werden müssen. Darüber hinaus müssen für viele Leistungen Belege beigebracht werden. Für die Übernahme der Nachhilfekosten muss die Schule bescheinigen, dass die Versetzung gefährdet ist. Für die Übernahme der Kosten des Mittagessens muss die tatsächliche Nutzung bestätigt werden, usw... UWG fragt nach Mehrbelastung für die MitarbeiterInnen.

bezüglich der aktuellen Entwicklung beim Bildungs- und Teilhabepaket sehen wir Probleme und bitten um Erläuterung:
Das Bundesgesetz schafft eine ernorme Bürokratie.
Es beginnt damit, dass mehrseitige Formulare ausgefüllt werden müssen.
Darüber hinaus müssen für viele Leistungen Belege beigebracht werden. Für die Übernahme der Nachhilfekosten muss die Schule bescheinigen, dass die Versetzung gefährdet ist. Für die Übernahme der Kosten des Mittagessens muss die tatsächliche Nutzung bestätigt werden, usw.
Und dieser Aufwand muss auch noch zweimal jährlich für jedes berechtigte Kind durchgeführt werden!

Abgesehen davon, dass es Leistungsberechtigten unnötig schwer gemacht wird, Leistungen zu beantragen, darf aber auch folgendes nicht übersehen werden:  
Die MitarbeiterInnen des Jobcenters MK werden durch zusätzliche Beratungsgespräche und unnötige Kontrollen der Formulare und Bescheinigungen in ihrer eigentlichen Aufgabe, Menschen durch Beratung wieder in den Arbeitsmarkt vermitteln zu können, gehindert.

Wir sehen hier das Problem auf den Kreis zukommen, dass entweder die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihre Aufgaben nicht befriedigend erfüllen können, oder dass zukünftig mehr Mitarbeiter erforderlich sein werden.
Die MitarbeiterInnen in den Jobcentern müssen vor Überlastung mit all ihren negativen Folgen geschützt werden, aber auch der Kreishaushalt darf nicht durch weitere Stellenausweitungen belastet werden.

Wieder einmal zeigt sich, dass beim Bund Gesetze erlassen werden, die vor Ort zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führen. Das ist, nicht allein mit Blick auf die Forderungen von Prof. Jungkernheinrich, nicht akzeptabel!
Wenn der Bund so hohe Hürden aufbaut, muss er auch die Folgekosten übernehmen.

Für uns stellen sich folgende Fragen:
1.    Welche Mehrbelastung stellen Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des  Jobcenters durch die zusätzlichen Aufgaben nach dem Bildungs- und Teilhabepaket fest?
2.    Können Sie bereits jetzt benennen, ob hierdurch Neueinstellungen erforderlich werden, und wenn ja, mit wie vielen Stellen?

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