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Antrag zur Basel III -

Die Banken werden durch die Regelungen des Basel III- Gesetzes verpflichtet, bei Kreditvergaben höhere Eigenkapitalanteile zurück zu legen. Damit werden die zur Kreditvergabe verfügbaren Mittel knapper und voraussichtlich auch teurer. Unsere Fragen: Welche Folgen haben die Basel III – Regelungen auf die mittel- und langfristige Finanzplanung der Kommunen/Kommunalverbände? Welche Folgen sind für die Kassenkredite zu erwarten?

Die Regelungen des Basel III – Gesetzes haben am 5.7.2013 den Bundesrat passiert und werden damit zum 1.1.2014 in Kraft treten. Die Banken werden damit verpflichtet, bei Kreditvergaben höhere und qualitativ bessere Eigenkapitalanteile zurück zu legen. Damit werden die zur Kreditvergabe verfügbaren Mittel knapper und voraussichtlich auch teurer.

Dies wird sich unmittelbar auf die kommunalen Eigengesellschaften auswirken. Deren Finanzierungskosten werden steigen.

Die kommunale Kernfinanzierung ist noch nicht unmittelbar betroffen, da die Kommunen derzeit aus Sicht der Banken eine „Null-Risiko"-Bewertung" haben und somit für kommunale Kredite keine Rücklagen durch die kreditvergebenden Banken zu bilden sind. Bereits ab dem Jahr 2018 soll sich dies jedoch durch die Einführung eines Kommunalratings ändern. Dann werden Banken auch für kommunale Kredite Rückstellungen vornehmen müssen, ebenfalls werden sich die jeweiligen Zinskonditionen an dem Rating der Kommune orientieren.

Die Verwaltung wird daher gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

Welche Folgen haben die Basel III – Regelungen auf die mittel- und langfristige Finanzplanung der Kommunen/Kommunalverbände

a) für die Eigenbetriebe
b) für den Kernhaushalt?

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