Leichte Sprache -
Wir halten es für erforderlich, Schriftstücke auch in Leichter Sprache anzubieten und fragen daher:
Leichte Sprache in der Kreisverwaltung
Sehr geehrter Herr Gemke,
Inklusion und Integration sind nicht auf Schule beschränkt, sie setzt aber den Zugang zu Informationen voraus. Auch aus Gründen wie Behinderungen, begrenzte Bildung oder fehlende Sprachkenntnisse ist diese Informationsbeschaffung zurzeit erschwert.
In diesem Bereich hat sich einiges entwickelt. Flyer, gleichgültig ob im Bereich Kultur/Tourismus oder im Ordnungsbereich der Behörden, werden mittlerweile mehrsprachig gefertigt.
Doch das allein genügt nicht. Wie eingangs dargelegt, gibt es verschiedene Verständigungshemmnisse. Eine Vereinfachung der Sprache ist daher vonnöten.
Interessanterweise bemühen sich Unternehmen zunehmend um die Nutzung einer vereinfachten Sprache. Auch Behörden, hier seien exemplarisch die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) sowie Rheinland (LVR) genannt, bieten diesen besonderen Service an.
Wir halten es für erforderlich, diese Hilfsmittel anzubieten und fragen daher:
- Welche Flyer werden in der Kreisverwaltung auch in Leichter Sprache angeboten.
- Wird diese Aufgabe auf der Fachbereichsleiterebene thematisiert?
- Haben Sie mit den kreiseigenen Gesellschaften die Thematik erörtert? Ist die Aufgabe jemals an die Aufsichtsräte herangetragen worden?
Wir behalten uns vor, verschiedene Aufsichtsratsmitglieder ebenfalls auf diese Themenstellung anzusprechen. Besonders relevant scheint es uns für die Märkische Verkehrsgesellschaft (MVG) zu sein. Insofern bitten wir ebenfalls um eine Stellungnahme der MVG.